5000 Euro Geldstrafe für Bayer Leverkusen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Bayer Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der 27. Minute des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg am 14. September 2013 wurde bei einem Eckstoß ein Bierbecher aus dem Leverkusener Zuschauerblock in Richtung eines Wolfsburger Spielers geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Bayer Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der 27. Minute des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg am 14. September 2013 wurde bei einem Eckstoß ein Bierbecher aus dem Leverkusener Zuschauerblock in Richtung eines Wolfsburger Spielers geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.