Zwei Pokalspiele Sperre für Leipzigs Gvardiol

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Josko Gvardiol vom Bundesligisten RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei DFB-Pokalspielen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.

Gvardiol war in der 58. Minute des DFB-Pokalhalbfinals beim SC Freiburg am 2. Mai 2023 von Schiedsrichter Sven Jablonski (Bremen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Josko Gvardiol vom Bundesligisten RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei DFB-Pokalspielen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.

Gvardiol war in der 58. Minute des DFB-Pokalhalbfinals beim SC Freiburg am 2. Mai 2023 von Schiedsrichter Sven Jablonski (Bremen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.