1000 Euro Geldstrafe für Energie Cottbus

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

Eine Viertelstunde nach Abpfiff des Drittligaspiels gegen Dynamo Dresden am 2. April 2016 wurden im Cottbuser Zuschauerblock Fanutensilien des Gastvereins angezündet. Die brennenden Gegenstände wurden umgehend von der Feuerwehr gelöscht.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

Eine Viertelstunde nach Abpfiff des Drittligaspiels gegen Dynamo Dresden am 2. April 2016 wurden im Cottbuser Zuschauerblock Fanutensilien des Gastvereins angezündet. Die brennenden Gegenstände wurden umgehend von der Feuerwehr gelöscht.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.