Einspruch zurückgezogen: Son-Sperre bleibt unverändert

Bundesliga-Spieler Heung-Min Son und sein Verein Bayer 04 Leverkusen haben heute während der mündlichen Verhandlung vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ihren Einspruch gegen die Sperre des Stürmers für drei DFB-Pokalspiele zurückgenommen. Sie folgten im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus im Anschluss an die Beweisaufnahme der entsprechenden Empfehlung des DFB-Sportgerichts.

Damit ist Sons Sperre für die nächsten drei für ihn anstehenden DFB-Pokalspiele wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung rechtskräftig, die das Sportgericht am 31. Oktober 2014 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss verhängt hatte. Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2016/2017, also am 30. Juni 2017.

Son war in der 78. Minute des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Magdeburg am 29. Oktober 2014 von Schiedsrichter Daniel Siebert (Berlin) des Feldes verwiesen worden.

[mm]

Bundesliga-Spieler Heung-Min Son und sein Verein Bayer 04 Leverkusen haben heute während der mündlichen Verhandlung vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ihren Einspruch gegen die Sperre des Stürmers für drei DFB-Pokalspiele zurückgenommen. Sie folgten im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus im Anschluss an die Beweisaufnahme der entsprechenden Empfehlung des DFB-Sportgerichts.

Damit ist Sons Sperre für die nächsten drei für ihn anstehenden DFB-Pokalspiele wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung rechtskräftig, die das Sportgericht am 31. Oktober 2014 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss verhängt hatte. Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2016/2017, also am 30. Juni 2017.

Son war in der 78. Minute des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Magdeburg am 29. Oktober 2014 von Schiedsrichter Daniel Siebert (Berlin) des Feldes verwiesen worden.