7000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro belegt.

Unmittelbar nach dem Halbzeitpfiff sowie in der 51. und 75. Minute des Bundesligaspiels gegen Hannover 96 am 3. Mai 2014 wurde im Nürnberger Zuschauerblock jeweils ein Böller gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro belegt.

Unmittelbar nach dem Halbzeitpfiff sowie in der 51. und 75. Minute des Bundesligaspiels gegen Hannover 96 am 3. Mai 2014 wurde im Nürnberger Zuschauerblock jeweils ein Böller gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.