Sportgericht: Freispruch für Lieberknecht

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Trainer Torsten Lieberknecht vom Bundesligisten Eintracht Braunschweig heute in Frankfurt vom Vorwurf des unsportlichen Verhaltens freigesprochen.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die mündliche Verhandlung leitete, sagte in seiner Urteilsbegründung: "Das Sportgericht hat grundsätzlich kein Verständnis für Trainer, die sich auf Kosten der Unparteiischen inszenieren oder profilieren wollen. Es wird die Schiedsrichter auch in Zukunft konsequent vor Attacken der Trainer schützen."

Lorenz weiter: "Im vorliegenden Fall bekundete Torsten Lieberknecht aber lediglich seinen Unmut über eine Schiedsrichter-Entscheidung, ohne zu beleidigen, zu bedrohen oder sich in sonstiger Weise abfällig gegenüber dem Schiedsrichter zu verhalten."

Kontrollausschuss hatte Sanktion beantragt

Dr. Anton Nachreiner, der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses, hatte in der Sitzung eine Geldstrafe von 4000 Euro, hilfsweise eine niedrigere Geldstrafe, hilfsweise einen Verweis beantragt, zumal der Coach in dieser Saison bereits einmal ermahnt und einmal zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden war.

Lieberknecht war in der 62. Minute des Braunschweiger Bundesligaspiels bei Bayer 04 Leverkusen am 29. März 2014 von Schiedsrichter Guido Winkmann (Kerken) auf die Tribüne verwiesen worden, weil er nach Angaben des vierten Offiziellen Detlef Scheppe (Wenden) am Spielfeldrand heftig gegen eine Entscheidung des Unparteiischen protestiert hatte.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Trainer Torsten Lieberknecht vom Bundesligisten Eintracht Braunschweig heute in Frankfurt vom Vorwurf des unsportlichen Verhaltens freigesprochen.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die mündliche Verhandlung leitete, sagte in seiner Urteilsbegründung: "Das Sportgericht hat grundsätzlich kein Verständnis für Trainer, die sich auf Kosten der Unparteiischen inszenieren oder profilieren wollen. Es wird die Schiedsrichter auch in Zukunft konsequent vor Attacken der Trainer schützen."

Lorenz weiter: "Im vorliegenden Fall bekundete Torsten Lieberknecht aber lediglich seinen Unmut über eine Schiedsrichter-Entscheidung, ohne zu beleidigen, zu bedrohen oder sich in sonstiger Weise abfällig gegenüber dem Schiedsrichter zu verhalten."

Kontrollausschuss hatte Sanktion beantragt

Dr. Anton Nachreiner, der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses, hatte in der Sitzung eine Geldstrafe von 4000 Euro, hilfsweise eine niedrigere Geldstrafe, hilfsweise einen Verweis beantragt, zumal der Coach in dieser Saison bereits einmal ermahnt und einmal zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden war.

Lieberknecht war in der 62. Minute des Braunschweiger Bundesligaspiels bei Bayer 04 Leverkusen am 29. März 2014 von Schiedsrichter Guido Winkmann (Kerken) auf die Tribüne verwiesen worden, weil er nach Angaben des vierten Offiziellen Detlef Scheppe (Wenden) am Spielfeldrand heftig gegen eine Entscheidung des Unparteiischen protestiert hatte.