Zuschauerausschluss auf Bewährung und Geldstrafe für Dortmund II

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Borussia Dortmund II nach den Zuschauer-Vorkommnissen vor Beginn des Drittligaspiels gegen Hansa Rostock am 26. Oktober 2014 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro verurteilt. Darüber hinaus muss Dortmund II ein Meisterschaftsheimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Dabei müssen sämtliche Zuschauerbereiche geschlossen und leer bleiben.

Die Vollstreckung dieser Maßnahme wird für neun Monate zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Ausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.

Eineinhalb Stunden vor Spielbeginn stürmten etwa 300 Dortmunder Zuschauer unkontrolliert ins Stadion und überrannten dabei teilweise die Ordner. Circa 70 teilweise vermummte Zuschauer kletterten anschließend über eine Innenraumbegrenzung und liefen über den Rasen in Richtung des Gästeblocks, wo sie die dort befindlichen Rostocker Zuschauer provozierten. Nach Eingreifen der Polizei rannte die Gruppe wieder zurück und mischte sich unter andere Dortmunder Zuschauer. Nachdem Borussia Dortmund Strafantrag wegen Hausfriedensbruch stellte, entschied die Polizei, die Personalien der etwa 300-köpfigen Dortmunder Fangruppierung festzustellen.

Durch die gesamten Vorkommnisse verzögerte sich der Spielbeginn um eineinhalb Stunden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Borussia Dortmund II nach den Zuschauer-Vorkommnissen vor Beginn des Drittligaspiels gegen Hansa Rostock am 26. Oktober 2014 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro verurteilt. Darüber hinaus muss Dortmund II ein Meisterschaftsheimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Dabei müssen sämtliche Zuschauerbereiche geschlossen und leer bleiben.

Die Vollstreckung dieser Maßnahme wird für neun Monate zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Ausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.

Eineinhalb Stunden vor Spielbeginn stürmten etwa 300 Dortmunder Zuschauer unkontrolliert ins Stadion und überrannten dabei teilweise die Ordner. Circa 70 teilweise vermummte Zuschauer kletterten anschließend über eine Innenraumbegrenzung und liefen über den Rasen in Richtung des Gästeblocks, wo sie die dort befindlichen Rostocker Zuschauer provozierten. Nach Eingreifen der Polizei rannte die Gruppe wieder zurück und mischte sich unter andere Dortmunder Zuschauer. Nachdem Borussia Dortmund Strafantrag wegen Hausfriedensbruch stellte, entschied die Polizei, die Personalien der etwa 300-köpfigen Dortmunder Fangruppierung festzustellen.

Durch die gesamten Vorkommnisse verzögerte sich der Spielbeginn um eineinhalb Stunden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.