8000 Euro Geldstrafe für den VfL Bochum

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

In der 19. Minute des Zweitligaspiels gegen den DSC Arminia Bielefeld am 25. April 2014 wurden mehrere Feuerzeuge aus dem Bochumer Zuschauerblock geworfen. Nach dem Schlusspfiff kletterten zudem sechs Bochumer Zuschauer über den Zaun. Diese und weitere Bochumer Zuschauer, die durch ein geöffnetes Fluchttor in den Innenraum gelangten, konnten durch einen verstärkten Ordnungsdienst zurückgedrängt werden. Darüber hinaus wurden kurz vor Beginn des Zweitligaspiels beim TSV 1860 München am 4. Mai 2014 im Bochumer Zuschauerblock Rauchbomben entzündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

In der 19. Minute des Zweitligaspiels gegen den DSC Arminia Bielefeld am 25. April 2014 wurden mehrere Feuerzeuge aus dem Bochumer Zuschauerblock geworfen. Nach dem Schlusspfiff kletterten zudem sechs Bochumer Zuschauer über den Zaun. Diese und weitere Bochumer Zuschauer, die durch ein geöffnetes Fluchttor in den Innenraum gelangten, konnten durch einen verstärkten Ordnungsdienst zurückgedrängt werden. Darüber hinaus wurden kurz vor Beginn des Zweitligaspiels beim TSV 1860 München am 4. Mai 2014 im Bochumer Zuschauerblock Rauchbomben entzündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.