4000 Euro Geldstrafe für den FC Augsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes in Tateinheit mit einem unsportlichen Verhalten mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

In der 89. Minute des Bundesligaspiels gegen Werder Bremen am 1. Februar 2014 lief ein sogenannter Flitzer auf das Spielfeld und legte dort ein Banner ab. Das Spiel musste daraufhin kurz unterbrochen werden, bis die Ordner den Zuschauer vom Feld geführt hatten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes in Tateinheit mit einem unsportlichen Verhalten mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

In der 89. Minute des Bundesligaspiels gegen Werder Bremen am 1. Februar 2014 lief ein sogenannter Flitzer auf das Spielfeld und legte dort ein Banner ab. Das Spiel musste daraufhin kurz unterbrochen werden, bis die Ordner den Zuschauer vom Feld geführt hatten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.