Ausschluss der Öffentlichkeit und Geldstrafe für Kaiserslautern

Die zweite Mannschaft des 1. FC Kaiserslautern muss das nächste Heimspiel der Regionalliga West am 18. September 2009 gegen Bayer 04 Leverkusen II unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Darüber hinaus belegte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Verein im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens im Regionalliga-Punktspiel am 2. September beim SV Waldhof Mannheim mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro.

Im Kaiserslauterer Zuschauerblock wurde beim Spiel in Mannheim ab der 30. Minute vermehrt Pyrotechnik abgebrannt und auch auf den Platz geworfen. Daher hatte Schiedsrichter Tobias Welz das Spiel in der 55. Minute aus Sicherheitsgründen für 20 Minuten unterbrechen müssen. Zudem war es nach dem Spiel zwischen Anhängern des 1. FC Kaiserslautern und der Polizei zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Im Sportgerichtsverfahren gegen den SV Waldhof Mannheim wird der DFB-Kontrollausschuss in der kommenden Woche Anklage beim DFB-Sportgericht erheben. Zuvor wird das Regionalliga-Meisterschaftsspiel zwischen dem SV Waldhof Mannheim und dem 1. FC Saarbrücken am Sonntag unter besonderer Beobachtung stehen. Der Kontrollausschuss und eine vom DFB-Sicherheitsbeauftragten eingesetzte Spielaufsicht werden dabei den Spielablauf und die Sicherheitsvorkehrungen des Heimvereins Mannheim beobachten und auswerten.

[th]

Die zweite Mannschaft des 1. FC Kaiserslautern muss das nächste Heimspiel der Regionalliga West am 18. September 2009 gegen Bayer 04 Leverkusen II unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Darüber hinaus belegte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Verein im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens im Regionalliga-Punktspiel am 2. September beim SV Waldhof Mannheim mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro.

Im Kaiserslauterer Zuschauerblock wurde beim Spiel in Mannheim ab der 30. Minute vermehrt Pyrotechnik abgebrannt und auch auf den Platz geworfen. Daher hatte Schiedsrichter Tobias Welz das Spiel in der 55. Minute aus Sicherheitsgründen für 20 Minuten unterbrechen müssen. Zudem war es nach dem Spiel zwischen Anhängern des 1. FC Kaiserslautern und der Polizei zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Im Sportgerichtsverfahren gegen den SV Waldhof Mannheim wird der DFB-Kontrollausschuss in der kommenden Woche Anklage beim DFB-Sportgericht erheben. Zuvor wird das Regionalliga-Meisterschaftsspiel zwischen dem SV Waldhof Mannheim und dem 1. FC Saarbrücken am Sonntag unter besonderer Beobachtung stehen. Der Kontrollausschuss und eine vom DFB-Sicherheitsbeauftragten eingesetzte Spielaufsicht werden dabei den Spielablauf und die Sicherheitsvorkehrungen des Heimvereins Mannheim beobachten und auswerten.