5000 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Vor Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels beim SC Fortuna Köln am 4. Dezember 2015 wurden aus dem Osnabrücker Zuschauerblock zwei Raketen auf das Spielfeld geschossen sowie mehrere Leuchtfackeln gezündet. Das Spiel wurde mit zwei Minuten Verzögerung angepfiffen.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Vor Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels beim SC Fortuna Köln am 4. Dezember 2015 wurden aus dem Osnabrücker Zuschauerblock zwei Raketen auf das Spielfeld geschossen sowie mehrere Leuchtfackeln gezündet. Das Spiel wurde mit zwei Minuten Verzögerung angepfiffen.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.