18.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro belegt.

In der 57. Minute des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg am 23. November 2013 wurden einige Bierbecher und Feuerzeuge aus dem Nürnberger Zuschauerblock in Richtung eines Wolfsburger Spielers und des Schiedsrichter-Assistenten geworfen. Die Partie musste daraufhin kurzzeitig unterbrochen werden. Darüber hinaus flogen in der 64. Minute des Bundesligaspiels gegen die TSG 1899 Hoffenheim am 25. Januar 2014 mehrere Feuerzeuge und eine Getränkepackung aus dem Zuschauerblock der Gastgeber in Richtung der Eckfahne.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro belegt.

In der 57. Minute des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg am 23. November 2013 wurden einige Bierbecher und Feuerzeuge aus dem Nürnberger Zuschauerblock in Richtung eines Wolfsburger Spielers und des Schiedsrichter-Assistenten geworfen. Die Partie musste daraufhin kurzzeitig unterbrochen werden. Darüber hinaus flogen in der 64. Minute des Bundesligaspiels gegen die TSG 1899 Hoffenheim am 25. Januar 2014 mehrere Feuerzeuge und eine Getränkepackung aus dem Zuschauerblock der Gastgeber in Richtung der Eckfahne.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.