DFB-Sportgericht reduziert Geldstrafe für FSV Zwickau

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat die am 14. Juli 2022 im Einzelrichterverfahren verhängte Geldstrafe gegen den FSV Zwickau im schriftlichen Verfahren um 4500 Euro reduziert. Demnach muss der Drittligist wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger eine Geldstrafe in Höhe von nur noch 10.500 Euro zahlen, wovon er bis zu 3500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann, was dem DFB bis zum 30. April 2023 nachzuweisen wäre. Der Verein hatte gegen die Entscheidung des Einzelrichters fristgerecht Einspruch eingelegt.

Georg Schierholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt zum heutigen Urteil: "Im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt das Sportgericht insbesondere die lange Verfahrensdauer und damit verbunden die Tatsache, dass sich seit der vorliegenden Auseinandersetzung vor rund einem Jahr keine ähnlichen Vorfälle mehr ereignet haben. Daher erscheint heute die Verhängung einer Geldstrafe von 10.500 Euro bei wohlwollender Betrachtung angemessen, aber auch erforderlich."

Vor Beginn des Drittligaspiels bei Borussia Dortmund II am 18. Dezember 2021 stürmte eine Gruppe von Zwickauer Zuschauern mit einer nicht genehmigten Trommel den Eingangsbereich des Stadions. Daraufhin wurde der Einlass gestoppt und der Ordnungsdienst stellte die Trommel im Fanblock sicher. Dabei kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Zwickauer Zuschauern und dem Ordnungsdienst, bei denen zumindest ein Ordner schwer verletzt wurde und Rippenbrüche davontrug. Der Verein konnte zehn beteiligte Anhänger ermitteln.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat die am 14. Juli 2022 im Einzelrichterverfahren verhängte Geldstrafe gegen den FSV Zwickau im schriftlichen Verfahren um 4500 Euro reduziert. Demnach muss der Drittligist wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger eine Geldstrafe in Höhe von nur noch 10.500 Euro zahlen, wovon er bis zu 3500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann, was dem DFB bis zum 30. April 2023 nachzuweisen wäre. Der Verein hatte gegen die Entscheidung des Einzelrichters fristgerecht Einspruch eingelegt.

Georg Schierholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt zum heutigen Urteil: "Im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt das Sportgericht insbesondere die lange Verfahrensdauer und damit verbunden die Tatsache, dass sich seit der vorliegenden Auseinandersetzung vor rund einem Jahr keine ähnlichen Vorfälle mehr ereignet haben. Daher erscheint heute die Verhängung einer Geldstrafe von 10.500 Euro bei wohlwollender Betrachtung angemessen, aber auch erforderlich."

Vor Beginn des Drittligaspiels bei Borussia Dortmund II am 18. Dezember 2021 stürmte eine Gruppe von Zwickauer Zuschauern mit einer nicht genehmigten Trommel den Eingangsbereich des Stadions. Daraufhin wurde der Einlass gestoppt und der Ordnungsdienst stellte die Trommel im Fanblock sicher. Dabei kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Zwickauer Zuschauern und dem Ordnungsdienst, bei denen zumindest ein Ordner schwer verletzt wurde und Rippenbrüche davontrug. Der Verein konnte zehn beteiligte Anhänger ermitteln.

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