Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.
Vor Beginn des DFB-Pokalspiels beim KSV Baunatal am 10. August 2019 brannten Bochumer Zuschauer mindestens zehn Rauchfackeln ab.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.
Vor Beginn des DFB-Pokalspiels beim KSV Baunatal am 10. August 2019 brannten Bochumer Zuschauer mindestens zehn Rauchfackeln ab.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.