6000 Euro Geldstrafe für Eintracht Braunschweig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

In der 65. Minute des Zweitligaspiels bei Jahn Regensburg am 23. September 2017 mussten die Auswechselspieler der heimischen Mannschaft die Seite zum Warmlaufen wechseln, da aus dem Braunschweiger Zuschauerbereich Feuerzeuge in ihre Richtung geworfen wurden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

In der 65. Minute des Zweitligaspiels bei Jahn Regensburg am 23. September 2017 mussten die Auswechselspieler der heimischen Mannschaft die Seite zum Warmlaufen wechseln, da aus dem Braunschweiger Zuschauerbereich Feuerzeuge in ihre Richtung geworfen wurden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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