15.000 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn des Zweitligaspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 25. April 2014 wurde im Münchner Zuschauerblock mehrmals Pyrotechnik gezündet, wodurch sich der Anpfiff der Partie um circa zwei Minuten verzögerte. Darüber hinaus wurde während der Partie erneut Pyrotechnik abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn des Zweitligaspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 25. April 2014 wurde im Münchner Zuschauerblock mehrmals Pyrotechnik gezündet, wodurch sich der Anpfiff der Partie um circa zwei Minuten verzögerte. Darüber hinaus wurde während der Partie erneut Pyrotechnik abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.