97.900 Euro Geldstrafe für 1. FC Saarbrücken

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe in von 97.900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 32.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor, während und nach dem DFB-Pokalviertelfinale gegen Borussia Mönchengladbach am 12. März 2024 zündeten Saarbrücker Zuschauer insgesamt mindestens 91 pyrotechnische Gegenstände. Zudem zündeten Saarbrücker Zuschauer vor dem DFB-Pokalhalbfinale gegen den 1. FC Kaiserslautern am 2. April 2024 einen Knallkörper, mindestens 20 Blinker sowie sechs Rauchkörper und schossen eine Vielzahl von Raketen ab. Im weiteren Spielverlauf wurden 76 weitere pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe in von 97.900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 32.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor, während und nach dem DFB-Pokalviertelfinale gegen Borussia Mönchengladbach am 12. März 2024 zündeten Saarbrücker Zuschauer insgesamt mindestens 91 pyrotechnische Gegenstände. Zudem zündeten Saarbrücker Zuschauer vor dem DFB-Pokalhalbfinale gegen den 1. FC Kaiserslautern am 2. April 2024 einen Knallkörper, mindestens 20 Blinker sowie sechs Rauchkörper und schossen eine Vielzahl von Raketen ab. Im weiteren Spielverlauf wurden 76 weitere pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.