7100 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7100 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2360 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Drittligaspiels beim FSV Zwickau am 27. Mai 2023 zündeten Münchner Zuschauer mindestens 14 Bengalische Feuer und zwei Rauchkörper. Darüber hinaus schossen Gäste-Anhänger in der 62. Minute zwei Raketen ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7100 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2360 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Drittligaspiels beim FSV Zwickau am 27. Mai 2023 zündeten Münchner Zuschauer mindestens 14 Bengalische Feuer und zwei Rauchkörper. Darüber hinaus schossen Gäste-Anhänger in der 62. Minute zwei Raketen ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.