1850 Euro Geldstrafe für Wehen Wiesbaden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Zweitligisten SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1850 Euro belegt.

In der 46. Minute des Drittligaspiels bei der SV Elversberg am 20. Mai 2023 zündeten Gästeanhänger mindestens einen Rauchkörper. Zudem wurden nach Abpfiff fünf Fahnenstangen aus Plastik aus dem Gästeblock auf den Rasen geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Zweitligisten SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1850 Euro belegt.

In der 46. Minute des Drittligaspiels bei der SV Elversberg am 20. Mai 2023 zündeten Gästeanhänger mindestens einen Rauchkörper. Zudem wurden nach Abpfiff fünf Fahnenstangen aus Plastik aus dem Gästeblock auf den Rasen geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.