Bewährungszeit-Verlängerung und Geldstrafe für Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.500 Euro belegt.

Darüber hinaus wird die gegen Fortuna Düsseldorf mit dem Sportgerichts-Urteil vom 20. Juni 2016 verhängte Bewährungszeit (30. April 2017) bis zum 31. Oktober 2017 verlängert.

In den Zweitligaspielen beim VfB Stuttgart am 6. Februar 2017 und beim VfL Bochum am 3. März 2017 wurden im Düsseldorfer Zuschauerbereich zahlreiche pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.500 Euro belegt.

Darüber hinaus wird die gegen Fortuna Düsseldorf mit dem Sportgerichts-Urteil vom 20. Juni 2016 verhängte Bewährungszeit (30. April 2017) bis zum 31. Oktober 2017 verlängert.

In den Zweitligaspielen beim VfB Stuttgart am 6. Februar 2017 und beim VfL Bochum am 3. März 2017 wurden im Düsseldorfer Zuschauerbereich zahlreiche pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.