Geldstrafe und Auflage für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen mehrerer Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus wird dem Verein auferlegt, das Präventionsprojekt "Hansa Rostock und ich" mit weiteren 25.000 Euro zu unterstützen.

Rostocker Zuschauer hatten unter anderem vor dem Auswärtsspiel bei Rot-Weiß Erfurt am 24. November 2012 versucht, die Einlasskontrolle zu durchbrechen. Während der Begegnung bei Alemannia Aachen am 12. April 2013 wurden Sitzschalen in den Innenraum geworfen. Darüber hinaus verschafften sich einige Rostocker Zuschauer Zugang zu Innenraum und Spielfeld. Bei anderen Partien wie zum Beispiel dem Auswärtsspiel beim SV Babelsberg am 16. April 2013 wurden pyrotechnische Gegenstände gezündet oder Bierbecher und Feuerzeuge Richtung Spielfeld geworfen.

Hansa Rostock wurde angedroht, dass bei einem erneuten gravierenden Vorfall mit härteren Sanktionen zu rechnen ist.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen mehrerer Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus wird dem Verein auferlegt, das Präventionsprojekt "Hansa Rostock und ich" mit weiteren 25.000 Euro zu unterstützen.

Rostocker Zuschauer hatten unter anderem vor dem Auswärtsspiel bei Rot-Weiß Erfurt am 24. November 2012 versucht, die Einlasskontrolle zu durchbrechen. Während der Begegnung bei Alemannia Aachen am 12. April 2013 wurden Sitzschalen in den Innenraum geworfen. Darüber hinaus verschafften sich einige Rostocker Zuschauer Zugang zu Innenraum und Spielfeld. Bei anderen Partien wie zum Beispiel dem Auswärtsspiel beim SV Babelsberg am 16. April 2013 wurden pyrotechnische Gegenstände gezündet oder Bierbecher und Feuerzeuge Richtung Spielfeld geworfen.

Hansa Rostock wurde angedroht, dass bei einem erneuten gravierenden Vorfall mit härteren Sanktionen zu rechnen ist.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.