1200 Euro Geldstrafe für Triers Trainer Rubeck

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Trainer Peter Rubeck vom Regionalligisten Eintracht Trier im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro belegt.

Rubeck hatte sich während des DFB-Pokalspiels gegen den SC Freiburg am 17. August 2014 mehrmals unsportlich verhalten und war daraufhin von Schiedsrichter Dr. Robert Kampka (Mainz) aus dem Innenraum verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Trainer Peter Rubeck vom Regionalligisten Eintracht Trier im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro belegt.

Rubeck hatte sich während des DFB-Pokalspiels gegen den SC Freiburg am 17. August 2014 mehrmals unsportlich verhalten und war daraufhin von Schiedsrichter Dr. Robert Kampka (Mainz) aus dem Innenraum verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.