2000 Euro Geldstrafe für Heidenheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

In der 46. Minute des Zweitligaspiels bei den Würzburger Kickers am 11. Februar 2017 wurde im Heidenheimer Zuschauerbereich eine Rauchbombe gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

In der 46. Minute des Zweitligaspiels bei den Würzburger Kickers am 11. Februar 2017 wurde im Heidenheimer Zuschauerbereich eine Rauchbombe gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.