1500 Euro Geldstrafe für RB Leipzig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

In der 75. Minute des Drittligaspiels gegen den 1. FC Heidenheim am 26. März 2014 wurden vor einem Eckstoß Gegenstände wie Getränkebecher in Richtung des ausführenden Heidenheimer Spielers geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

In der 75. Minute des Drittligaspiels gegen den 1. FC Heidenheim am 26. März 2014 wurden vor einem Eckstoß Gegenstände wie Getränkebecher in Richtung des ausführenden Heidenheimer Spielers geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.