Ein Spiel Innenraumverbot für Unterhachings Präsident Schwabl

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Manfred Schwabl, den Präsidenten des Drittligisten SpVgg Unterhaching, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Drittligaspiel seines Vereins belegt.

Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Präsident darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten. 

Schwabl hatte sich in der 66. Minute des Drittligaspiels bei Preußen Münster am 18. Mai 2024 unsportlich am Spielfeldrand verhalten und anschließend vom Unparteiischen Richard Hempel die Rote Karte gesehen.

Der Präsident hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Manfred Schwabl, den Präsidenten des Drittligisten SpVgg Unterhaching, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Drittligaspiel seines Vereins belegt.

Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Präsident darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten. 

Schwabl hatte sich in der 66. Minute des Drittligaspiels bei Preußen Münster am 18. Mai 2024 unsportlich am Spielfeldrand verhalten und anschließend vom Unparteiischen Richard Hempel die Rote Karte gesehen.

Der Präsident hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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