2000 Euro Geldstrafe für Ralf Loose

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Ralf Loose, Trainer des Drittligisten Preußen Münster, nach dessen Einspruch gegen das Einzelrichterurteil - mit dem er zu einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt worden war - wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Loose hatte sich in der 44. Minute des Drittligaspiels beim FC Energie Cottbus am 20. Dezember 2014 unsportlich gegenüber dem gegnerischen Trainer verhalten.

Gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts ist das Rechtsmittel der Berufung möglich, die binnen einer Woche eingelegt werden muss.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Ralf Loose, Trainer des Drittligisten Preußen Münster, nach dessen Einspruch gegen das Einzelrichterurteil - mit dem er zu einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt worden war - wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Loose hatte sich in der 44. Minute des Drittligaspiels beim FC Energie Cottbus am 20. Dezember 2014 unsportlich gegenüber dem gegnerischen Trainer verhalten.

Gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts ist das Rechtsmittel der Berufung möglich, die binnen einer Woche eingelegt werden muss.