Sportgericht verhandelt am 8. August Fall Karlsruher SC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Donnerstag, 8. August 2019, ab 12.30 Uhr im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich die Sportstrafsache gegen Zweitliga-Aufsteiger Karlsruher SC. Geleitet wird die Verhandlung von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Zur Verhandlung kommen die Geschehnisse nach dem Drittligaspiel gegen die Würzburger Kickers am 3. November 2018. Im Rahmen der Verabschiedung des alten Wildparkstadions wurden seinerzeit auch pyrotechnische Gegenstände gezündet. Fraglich ist insbesondere, ob der Karlsruher SC in diesem Zusammenhang gegen formelle Genehmigungspflichten verstoßen hat.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Donnerstag, 8. August 2019, ab 12.30 Uhr im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich die Sportstrafsache gegen Zweitliga-Aufsteiger Karlsruher SC. Geleitet wird die Verhandlung von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Zur Verhandlung kommen die Geschehnisse nach dem Drittligaspiel gegen die Würzburger Kickers am 3. November 2018. Im Rahmen der Verabschiedung des alten Wildparkstadions wurden seinerzeit auch pyrotechnische Gegenstände gezündet. Fraglich ist insbesondere, ob der Karlsruher SC in diesem Zusammenhang gegen formelle Genehmigungspflichten verstoßen hat.