3000 Euro Geldstrafe für Stuttgarter Kickers

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittliga-Absteiger Stuttgarter Kickers im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Nach dem Drittligaspiel gegen den Chemnitzer FC am 14. Mai 2016 stürmten etwa 25 Stuttgarter Zuschauer unter dem Eindruck des Abstiegs auf das Spielfeld. Ein Stuttgarter Spieler wurde gestoßen, weitere Spieler wurden verbal angegangen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittliga-Absteiger Stuttgarter Kickers im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Nach dem Drittligaspiel gegen den Chemnitzer FC am 14. Mai 2016 stürmten etwa 25 Stuttgarter Zuschauer unter dem Eindruck des Abstiegs auf das Spielfeld. Ein Stuttgarter Spieler wurde gestoßen, weitere Spieler wurden verbal angegangen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.