2400 Euro Geldstrafe für Darmstadt 98

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Bundesligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 800 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels bei Hannover 96 am 14. Mai 2023 zündeten Darmstädter Zuschauer mindestens vier Feuerwerkskörper ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Bundesligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 800 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels bei Hannover 96 am 14. Mai 2023 zündeten Darmstädter Zuschauer mindestens vier Feuerwerkskörper ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.