15.000 Euro Geldstrafe für Bayern München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

In der 67. Minute des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 23. November 2013 wurden im Münchner Zuschauerblock zwei Rauchbomben gezündet. Darüber hinaus wurden auch während des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 24. Januar 2014 und vor dem Bundesligaspiel bei Eintracht Braunschweig am 19. April 2014 im Münchner Block einige Rauchbomben abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

In der 67. Minute des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 23. November 2013 wurden im Münchner Zuschauerblock zwei Rauchbomben gezündet. Darüber hinaus wurden auch während des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 24. Januar 2014 und vor dem Bundesligaspiel bei Eintracht Braunschweig am 19. April 2014 im Münchner Block einige Rauchbomben abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.