4000 Euro Geldstrafe für den FC Ingolstadt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Unmittelbar vor dem Bundesligaspiel beim FC Augsburg am 5. April 2017 wurde im Ingolstädter Zuschauerbereich ein Leuchtkörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Unmittelbar vor dem Bundesligaspiel beim FC Augsburg am 5. April 2017 wurde im Ingolstädter Zuschauerbereich ein Leuchtkörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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