4000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Unmittelbar vor dem Drittligaspiel bei der SV Elversberg am 25. Januar 2014 wurden im Saarbrücker Zuschauerblock Rauchbomben gezündet. Zudem wurden während der Partie aus dem Gästeblock Bierbecher und eine Schnupftabakdose auf das Spielfeld geworfen und in der 58. Minute von Saarbrücker Anhängern ein Durchgangstor zum Spielfeld eingedrückt, was zu einer rund zweiminütigen Spielunterbrechung führte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Unmittelbar vor dem Drittligaspiel bei der SV Elversberg am 25. Januar 2014 wurden im Saarbrücker Zuschauerblock Rauchbomben gezündet. Zudem wurden während der Partie aus dem Gästeblock Bierbecher und eine Schnupftabakdose auf das Spielfeld geworfen und in der 58. Minute von Saarbrücker Anhängern ein Durchgangstor zum Spielfeld eingedrückt, was zu einer rund zweiminütigen Spielunterbrechung führte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.