88.500 Euro Geldstrafe für Braunschweig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 88.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 29.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Zweiligaspiels bei Hannover 96 am 10. September 2022 zündeten Braunschweiger Zuschauer fünf Böller, kurz nach Anpfiff dann weitere zehn Böller, 20 Rauchtöpfe und 20 Raketen. Durch die starke Rauchentwicklung musste die Begegnung für rund drei Minuten unterbrochen werden. In der zweiten Halbzeit beziehungsweise nach Spielschluss folgten weitere 22 Böller, ein Rauchtopf und 50 Bengalos.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 88.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 29.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Zweiligaspiels bei Hannover 96 am 10. September 2022 zündeten Braunschweiger Zuschauer fünf Böller, kurz nach Anpfiff dann weitere zehn Böller, 20 Rauchtöpfe und 20 Raketen. Durch die starke Rauchentwicklung musste die Begegnung für rund drei Minuten unterbrochen werden. In der zweiten Halbzeit beziehungsweise nach Spielschluss folgten weitere 22 Böller, ein Rauchtopf und 50 Bengalos.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.