11.360 Euro Geldstrafe für Preußen Münster

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Zweitligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.360 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3750 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff der Drittligapartie gegen die SpVgg Unterhaching am 18. Mai 2024 brannten Münsteraner Zuschauer mindestens drei Rauchkörper ab, wodurch sich der Spielbeginn kurzzeitig verzögerte. Während der Begegnung wurden mindestens zwei weitere Rauchkörper und vier Bengalische Feuer gezündet.

Darüber hinaus überstiegen zahlreiche Münsteraner Anhänger kurz vor dem Abpfiff den Begrenzungszaun zum Innenraum. Zeitgleich drängten Zuschauer aus den oberen Bereichen nach unten, sodass sich der Druck auf die weiter unten stehenden Zuschauer steigerte. Daraufhin wurden während des noch laufenden Spiels drei Fluchttore geöffnet und zahlreiche Münsteraner Anhänger liefen in den Bereich zwischen der Bande hinter dem Tor und des Zuschauerblocks. Unmittelbar mit dem Abpfiff stürmten die Münsteraner Anhänger sodann das Spielfeld, wobei mindestens zwei weitere pyrotechnische Gegenstände gezündet wurden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Zweitligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.360 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3750 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff der Drittligapartie gegen die SpVgg Unterhaching am 18. Mai 2024 brannten Münsteraner Zuschauer mindestens drei Rauchkörper ab, wodurch sich der Spielbeginn kurzzeitig verzögerte. Während der Begegnung wurden mindestens zwei weitere Rauchkörper und vier Bengalische Feuer gezündet.

Darüber hinaus überstiegen zahlreiche Münsteraner Anhänger kurz vor dem Abpfiff den Begrenzungszaun zum Innenraum. Zeitgleich drängten Zuschauer aus den oberen Bereichen nach unten, sodass sich der Druck auf die weiter unten stehenden Zuschauer steigerte. Daraufhin wurden während des noch laufenden Spiels drei Fluchttore geöffnet und zahlreiche Münsteraner Anhänger liefen in den Bereich zwischen der Bande hinter dem Tor und des Zuschauerblocks. Unmittelbar mit dem Abpfiff stürmten die Münsteraner Anhänger sodann das Spielfeld, wobei mindestens zwei weitere pyrotechnische Gegenstände gezündet wurden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.