Sportgericht weist Hoffenheim-Einspruch zurück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch von 1899 Hoffenheim gegen die Wertung des Bundesligaheimspiels gegen Bayer Leverkusen vom 18. Oktober 2013 zurückgewiesen. Damit folgte das Gremium dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses, die Spielwertung bleibt bestehen. Leverkusen hatte die Partie 2:1 gewonnen.

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagte in der mündlichen Verhandlung in Frankfurt zur Begründung: "Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ließ sich ein Einspruchsgrund nicht nachweisen. Schiedsrichter Dr. Felix Brych traf eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung. Der Vorwurf eines Regelverstoßes wurde durch die Vertreter von 1899 Hoffenheim noch in der Verhandlung fallengelassen."

Darüber hinaus fügte Lorenz an: "Die Entscheidung mag unter sportlichen Gesichtspunkten unbefriedigend sein, entspricht aber der Regel- und Gesetzeslage. Ein Ausnahmefall im Sinne einer Unerträglichkeit der Tatsachenentscheidung lag nicht vor."

Berufung vor DFB-Bundesgericht möglich

Hoffenheim hatte Einspruch eingelegt, nachdem der Kopfball des Leverkusener Stürmers Stefan Kießling in der 70. Minute seitlich durch ein Loch im Netz ins Tor gegangen und von Schiedsrichter Dr. Felix Brych (München) als Treffer zum zwischenzeitlichen 0:2 anerkannt worden war.

Gegen die Entscheidung des Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch von 1899 Hoffenheim gegen die Wertung des Bundesligaheimspiels gegen Bayer Leverkusen vom 18. Oktober 2013 zurückgewiesen. Damit folgte das Gremium dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses, die Spielwertung bleibt bestehen. Leverkusen hatte die Partie 2:1 gewonnen.

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagte in der mündlichen Verhandlung in Frankfurt zur Begründung: "Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ließ sich ein Einspruchsgrund nicht nachweisen. Schiedsrichter Dr. Felix Brych traf eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung. Der Vorwurf eines Regelverstoßes wurde durch die Vertreter von 1899 Hoffenheim noch in der Verhandlung fallengelassen."

Darüber hinaus fügte Lorenz an: "Die Entscheidung mag unter sportlichen Gesichtspunkten unbefriedigend sein, entspricht aber der Regel- und Gesetzeslage. Ein Ausnahmefall im Sinne einer Unerträglichkeit der Tatsachenentscheidung lag nicht vor."

Berufung vor DFB-Bundesgericht möglich

Hoffenheim hatte Einspruch eingelegt, nachdem der Kopfball des Leverkusener Stürmers Stefan Kießling in der 70. Minute seitlich durch ein Loch im Netz ins Tor gegangen und von Schiedsrichter Dr. Felix Brych (München) als Treffer zum zwischenzeitlichen 0:2 anerkannt worden war.

Gegen die Entscheidung des Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.