Zwei Spiele Sperre für Paderborns Hünemeier

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Uwe Hünemeier vom Zweitligisten SC Paderborn im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Hünemeier war in der 45. Minute des Zweitligaspiels beim FC Erzgebirge Aue am 9. März 2019 von Schiedsrichter Lasse Koslowski (Berlin) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Uwe Hünemeier vom Zweitligisten SC Paderborn im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Hünemeier war in der 45. Minute des Zweitligaspiels beim FC Erzgebirge Aue am 9. März 2019 von Schiedsrichter Lasse Koslowski (Berlin) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig