500 Euro Geldstrafe für Rostocks Co-Trainer

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Stefan Karow, den Co-Trainer des Drittligisten Hansa Rostock, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.

Karow hatte sich nach Abpfiff des Drittligaspiels gegen Energie Cottbus am 16. Mai 2015 unsportlich gegenüber Schiedsrichter Sven Jablonski (Bremen) geäußert und verhalten.

Der Rostocker Co-Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Stefan Karow, den Co-Trainer des Drittligisten Hansa Rostock, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.

Karow hatte sich nach Abpfiff des Drittligaspiels gegen Energie Cottbus am 16. Mai 2015 unsportlich gegenüber Schiedsrichter Sven Jablonski (Bremen) geäußert und verhalten.

Der Rostocker Co-Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.