3000 Euro Geldstrafe für Wehen Wiesbaden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Kurz vor Abpfiff des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 27. Mai 2023 kletterten 20 bis 25 Wiesbadener Zuschauer über die Zaunanlage in den Innenraum. Dort wurden die Personen bis zum Spielende hinter der Bande gehalten und betraten danach zusammen mit weiteren Zuschauern das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Kurz vor Abpfiff des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 27. Mai 2023 kletterten 20 bis 25 Wiesbadener Zuschauer über die Zaunanlage in den Innenraum. Dort wurden die Personen bis zum Spielende hinter der Bande gehalten und betraten danach zusammen mit weiteren Zuschauern das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.