Ein Freundschaftsspiel Sperre für Boateng

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jérôme Boateng vom Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für das nächste für ihn anstehende Freundschaftsspiel der Lizenzmannschaft des FC Bayern München belegt.

Boateng war in der 73. Minute des Freundschaftsspiels beim Karlsruher SC am 16. Januar 2016 von Schiedsrichter Daniel Schlager (Rastatt) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jérôme Boateng vom Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für das nächste für ihn anstehende Freundschaftsspiel der Lizenzmannschaft des FC Bayern München belegt.

Boateng war in der 73. Minute des Freundschaftsspiels beim Karlsruher SC am 16. Januar 2016 von Schiedsrichter Daniel Schlager (Rastatt) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.