Sportgericht annulliert Gelbe Karte für Kölner Jakobs

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Gelbe Karte aufgehoben, die Ismail Jakobs vom 1. FC Köln im Bundesligaspiel gegen Werder Bremen am vergangenen Sonntag gesehen hat. Damit gab das Gremium dem entsprechenden Kölner Einspruch statt.

Der Verein hatte seinen Einspruch damit begründet, dass die von Schiedsrichter Dr. Matthias Jöllenbeck (Freiburg) in der 21. Minute geahndete Regelwidrigkeit nicht von Ismail Jakobs, sondern von seinem Mitspieler Elvis Rexhbecaj begangen worden sei. Der Unparteiische erklärte auf Nachfrage gegenüber dem DFB, dass es sich bei der Verwarnung von Jakobs tatsächlich um eine Verwechslung der beiden Spieler gehandelt habe, was auch die Fernsehbilder belegten.

Nach Paragraph 12 der der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB kann eine ausgesprochene Verwarnung gegen einen Spieler nur dann aufgehoben werden, wenn sich der Schiedsrichter in der Person des Spielers geirrt hat. Dies ist hier der Fall.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Gelbe Karte aufgehoben, die Ismail Jakobs vom 1. FC Köln im Bundesligaspiel gegen Werder Bremen am vergangenen Sonntag gesehen hat. Damit gab das Gremium dem entsprechenden Kölner Einspruch statt.

Der Verein hatte seinen Einspruch damit begründet, dass die von Schiedsrichter Dr. Matthias Jöllenbeck (Freiburg) in der 21. Minute geahndete Regelwidrigkeit nicht von Ismail Jakobs, sondern von seinem Mitspieler Elvis Rexhbecaj begangen worden sei. Der Unparteiische erklärte auf Nachfrage gegenüber dem DFB, dass es sich bei der Verwarnung von Jakobs tatsächlich um eine Verwechslung der beiden Spieler gehandelt habe, was auch die Fernsehbilder belegten.

Nach Paragraph 12 der der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB kann eine ausgesprochene Verwarnung gegen einen Spieler nur dann aufgehoben werden, wenn sich der Schiedsrichter in der Person des Spielers geirrt hat. Dies ist hier der Fall.

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