350 Euro Geldstrafe für 1. FC Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt.

In der ersten Minute des Drittligaspiels beim TSV 1860 München am 22. Dezember 2018 wurde im Kaiserslauterer Zuschauerbereich eine Bengalische Fackel gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt.

In der ersten Minute des Drittligaspiels beim TSV 1860 München am 22. Dezember 2018 wurde im Kaiserslauterer Zuschauerbereich eine Bengalische Fackel gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.