Drei Spiele Sperre und Geldstrafe für Osnabrücks Merkens

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tom-Christian Merkens vom Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga sowie einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt. Darüber hinaus ist Merkens bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Nach Ende des Drittligaspiels zwischen dem VfL Osnabrück und Preußen Münster am 23. September 2015 war der verletzungsbedingt nicht zum Kader gehörende Merkens auf das Spielfeld gelaufen und hatte den Münsteraner Spieler Amaury Bischoff absichtlich mit beiden Händen gegen den Oberkörper geschubst, woraufhin dieser hinfiel.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tom-Christian Merkens vom Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga sowie einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt. Darüber hinaus ist Merkens bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Nach Ende des Drittligaspiels zwischen dem VfL Osnabrück und Preußen Münster am 23. September 2015 war der verletzungsbedingt nicht zum Kader gehörende Merkens auf das Spielfeld gelaufen und hatte den Münsteraner Spieler Amaury Bischoff absichtlich mit beiden Händen gegen den Oberkörper geschubst, woraufhin dieser hinfiel.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.