Drei Spiele Sperre für Aues Baranowski

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Pawel Baranowski vom Drittligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Baranowski bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Baranowski war in der 68. Minute des Drittligaspiels bei der SG Sonnenhof Großaspach am 2. August 2015 von Schiedsrichter Justus Zorn (Freiburg) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Pawel Baranowski vom Drittligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Baranowski bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Baranowski war in der 68. Minute des Drittligaspiels bei der SG Sonnenhof Großaspach am 2. August 2015 von Schiedsrichter Justus Zorn (Freiburg) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.