7500 Euro Geldstrafe für Preußen Münster

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel gegen den VfL Osnabrück am 1. März 2014 wurden im Münsteraner Zuschauerblock zahlreiche Leuchtfackeln und Rauchkörper mit erheblicher Rauchentwicklung gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

[bild1]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel gegen den VfL Osnabrück am 1. März 2014 wurden im Münsteraner Zuschauerblock zahlreiche Leuchtfackeln und Rauchkörper mit erheblicher Rauchentwicklung gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.