Täter-Ermittlung zahlt sich für Halle aus

Die nachträgliche Ermittlung eines Täters durch den Halleschen FC zahlt sich für den Drittligisten aus: Eine im November letzten Jahres vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gegen ihn ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro wurde nach der Ermittlung eines Täters um 25 Prozent reduziert und beträgt nun nur noch 2625 Euro.

Am 3. November 2021 hatte das DFB-Sportgericht den Verein zu 3500 Euro Geldstrafe verurteilt, weil in der 2. Minute des Drittligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 24. August 2021 im Halleschen Zuschauerbereich mindestens acht Rauchtöpfe abgebrannt worden waren, woraufhin die Begegnung für etwa eineinhalb Minuten unterbrochen werden musste. Nun beantragte der Drittligist die Wiederaufnahme des Verfahrens beim Sportgericht und zeigte an, dass ein Täter ermittelt worden sei, der an besagten pyrotechnischen Vorkommnissen mitgewirkt habe.

Das Sportgericht gab dem Antrag statt, weil eine Geldstrafe gegen Vereine wegen Zuschauerfehlverhaltens nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB innerhalb von einem Jahr nach der rechtskräftigen Entscheidung reduziert werden kann, wenn nachweislich nachträglich Täter identifiziert werden konnten. Gemäß dem zu Beginn der Saison 2018/2019 in Kraft getretenen Strafzumessungsleitfaden reduziert sich die Geldstrafe bei Ermittlung eines Täters um 25 Prozent, wie in diesem Fall. Bei Identifizierung von bis zu 50 Prozent der Täter würde sich die Strafe übrigens um 50 Prozent reduzieren, bei Ermittlung von bis zu 100 Prozent der Verursacher gar um 75 Prozent.

[mm]

Die nachträgliche Ermittlung eines Täters durch den Halleschen FC zahlt sich für den Drittligisten aus: Eine im November letzten Jahres vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gegen ihn ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro wurde nach der Ermittlung eines Täters um 25 Prozent reduziert und beträgt nun nur noch 2625 Euro.

Am 3. November 2021 hatte das DFB-Sportgericht den Verein zu 3500 Euro Geldstrafe verurteilt, weil in der 2. Minute des Drittligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 24. August 2021 im Halleschen Zuschauerbereich mindestens acht Rauchtöpfe abgebrannt worden waren, woraufhin die Begegnung für etwa eineinhalb Minuten unterbrochen werden musste. Nun beantragte der Drittligist die Wiederaufnahme des Verfahrens beim Sportgericht und zeigte an, dass ein Täter ermittelt worden sei, der an besagten pyrotechnischen Vorkommnissen mitgewirkt habe.

Das Sportgericht gab dem Antrag statt, weil eine Geldstrafe gegen Vereine wegen Zuschauerfehlverhaltens nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB innerhalb von einem Jahr nach der rechtskräftigen Entscheidung reduziert werden kann, wenn nachweislich nachträglich Täter identifiziert werden konnten. Gemäß dem zu Beginn der Saison 2018/2019 in Kraft getretenen Strafzumessungsleitfaden reduziert sich die Geldstrafe bei Ermittlung eines Täters um 25 Prozent, wie in diesem Fall. Bei Identifizierung von bis zu 50 Prozent der Täter würde sich die Strafe übrigens um 50 Prozent reduzieren, bei Ermittlung von bis zu 100 Prozent der Verursacher gar um 75 Prozent.