30.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn des Zweitligaspiels beim Karlsruher SC am 29. März 2014 wurde im Kaiserslauterer Zuschauerblock pyrotechnische Gegenstände gezündet, wodurch sich der Anpfiff der Partie um circa zwei Minuten verzögerte. Darüber hinaus wurde vor Beginn und in der zweiten Halbzeit erneut Pyrotechnik abgebrannt. Im DFB-Pokalspiel bei Bayern München am 16. April 2014 wurden vor Beginn der Partie und in der 60. sowie 82. Spielminute Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn des Zweitligaspiels beim Karlsruher SC am 29. März 2014 wurde im Kaiserslauterer Zuschauerblock pyrotechnische Gegenstände gezündet, wodurch sich der Anpfiff der Partie um circa zwei Minuten verzögerte. Darüber hinaus wurde vor Beginn und in der zweiten Halbzeit erneut Pyrotechnik abgebrannt. Im DFB-Pokalspiel bei Bayern München am 16. April 2014 wurden vor Beginn der Partie und in der 60. sowie 82. Spielminute Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.