1750 Euro Geldstrafe für den Chemnitzer FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 1750 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels gegen Rot-Weiß Erfurt am 18. April 2015 wurde im Chemnitzer Zuschauerblock kurzzeitig ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt. Darüber hinaus wurden vor dem Drittligaspiel bei Jahn Regensburg am 9. Mai 2015 im Zuschauerblock des Gästeteams mehrere Rauchkörper abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 1750 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels gegen Rot-Weiß Erfurt am 18. April 2015 wurde im Chemnitzer Zuschauerblock kurzzeitig ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt. Darüber hinaus wurden vor dem Drittligaspiel bei Jahn Regensburg am 9. Mai 2015 im Zuschauerblock des Gästeteams mehrere Rauchkörper abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.