33.000 Euro Geldstrafe für VfB Stuttgart

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 33.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 10.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Ein Nachweis hierüber ist bis zum 31. Dezember 2022 zu erbringen-

Vor Beginn des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 24. April 2022 zündeten Stuttgarter Anhänger mindestens 30 Bengalische Fackeln und Rauchkörper. Darüberhinaus wurden in der 46. Minute des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 16. April 2022 im Stuttgarter Zuschauerbereich mindestens zwei Rauchkörper abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 33.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 10.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Ein Nachweis hierüber ist bis zum 31. Dezember 2022 zu erbringen-

Vor Beginn des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 24. April 2022 zündeten Stuttgarter Anhänger mindestens 30 Bengalische Fackeln und Rauchkörper. Darüberhinaus wurden in der 46. Minute des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 16. April 2022 im Stuttgarter Zuschauerbereich mindestens zwei Rauchkörper abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.