5000 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg

Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der 90. Minute des Bundesligaspiels gegen Hertha BSC am 22. September 2013 wurden aus dem Freiburger Zuschauerblock hinter dem Tor Gegenstände in den Berliner Strafraum geworfen. Darüber hinaus wurde während des Bundesligaspiels bei Hannover 96 am 10. Mai 2014 im Freiburger Block ein Böller gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der 90. Minute des Bundesligaspiels gegen Hertha BSC am 22. September 2013 wurden aus dem Freiburger Zuschauerblock hinter dem Tor Gegenstände in den Berliner Strafraum geworfen. Darüber hinaus wurde während des Bundesligaspiels bei Hannover 96 am 10. Mai 2014 im Freiburger Block ein Böller gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.