4000 Euro Geldstrafe für Hannover 96

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

In der 78. Minute des Bundesligaspiels gegen den FSV Mainz 05 am 31. August 2013 in Hannover rannte ein Zuschauer auf das Spielfeld, als die Partie unterbrochen war. Er wurde von den Ordnern aus dem Innenraum geführt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

In der 78. Minute des Bundesligaspiels gegen den FSV Mainz 05 am 31. August 2013 in Hannover rannte ein Zuschauer auf das Spielfeld, als die Partie unterbrochen war. Er wurde von den Ordnern aus dem Innenraum geführt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.